Privatpraxis Dr. Fischer & Kirschbaum

Schwangeren­betreuung

Schwangerschaft­srelevante Infektionen

Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Infektionen in der Schwangerschaft mit erhöhter Gefährdung für das Kind oder die Schwangere.

Röteln-Immunität

Schätzungsweise 0,8 bis 3 Prozent der 18- bis 30-jährigen haben keine Antikörper gegen das Röteln-Virus – das sind immerhin 52.000 bis 194.000 junge Frauen.

Jedes Jahr erkranken etwa ein Dutzend Neugeborene im Mutterleib an Röteln. Experten gehen davon aus, dass bei weitem nicht alle Fälle erfasst werden und die tatsächliche Zahl der Erkrankungen um ein zehnfaches höher liegt.

Impflücken während der Schwangerschaft können sich also fatal auswirken. Röteln sind zwar an sich eine harmlose Kinderkrankheit und verursachen der Mutter kaum Beschwerden. Aber die Infektion kann auf den Fötus übertragen werden. Je weniger die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto größer das Risiko von Fehlbildungen (z.B. Herzfehler, Einschränkungen der Seh- und Hörfähigkeit) oder für eine Früh- oder Fehlgeburt.

Die Klärung der Röteln-Immunität vor einer geplanten beziehungsweise bei bestehender Schwangerschaft ist sinnvoll.
Eine junge Frau, die weder Röteln hatte noch dagegen geimpft ist, sollte sich mindestens 3 Monate vor einer geplanten Schwangerschaft immunisieren lassen. Da es sich um einen Lebendimpfstoff mit abgeschwächten Röteln-Viren handelt, ist eine Impfung kurz vor oder während der Schwangerschaft nicht mehr möglich.

Schwangere, die keine Immunität gegen das Virus besitzen sollten

  • den Kontakt zu Kindern (z.B. an Kinderspielplätzen, in Kindergärten oder größeren Ansammlungen von Menschenmengen) einschränken oder vermeiden;
  • den Kontakt mit Personen meiden, die hohes Fieber haben, selbst wenn die Ursache dafür keine Rötelnerkrankung ist oder zu sein scheint.

Denn: Bei einem flüchtigen Kontakt mit Erkrankten liegt das Ansteckungsrisiko bei etwa 10 Prozent, bei engem Kontakt bei 70 Prozent.

Das größte Risiko besteht bei einer Infektion bis zur 11. SSW.

Eine Röteln-Infektion während der Schwangerschaft ist nur bis zum achten Tag nach dem Kontakt – also noch vor Einsetzen der so genannten virämischen Phase mit Symptomen wie Fieber oder rötlichem Ausschlag – mit Immunglobulinen behandelbar.

Chlamydien

Jedes Jahr stecken sich in Deutschland eine halbe Million Teenager und junge Frauen mit dem Erreger an, genauer gesagt mit Chlamydia trachomatis (es gibt auch noch andere Chlamydien-Arten, die für den Menschen weniger gefährlich sind).

Chlamydien-Infektionen sind somit die häufigste sexuell übertragbare bakterielle Erkrankung. Die Gefahr, sich diesen Erreger einzufangen, ist zehnmal höher als das Risiko, sich mit Gonorrhoe (Tripper) zu infizieren. Frauen stecken sich schneller beim Mann an als umgekehrt – und haben danach häufig keine oder nur geringfügige beziehungsweise unklare Beschwerden.

Lesen Sie hierzu auch: Test auf Chlamydien

Chlamydien gelten als eine der Hauptursachen für ungewollte Kinderlosigkeit, weil diese Bakterien unbemerkt – und weiterhin symptomlos – vom Gebärmutterhals in die Gebärmutter vordringen, bis zu den Eileitern und den Eierstöcken aufsteigen und dort Entzündungen hervorrufen können.

Aber auch in der Frühschwangerschaft wird altersunabhängig und routinemäßig ein Abstrich vom Gebärmuttermund auf Chlamydien untersucht. Denn bei frühzeitiger Diagnose sind die Erreger unproblematisch mit Antibiotika zu bekämpfen. Und das ist wichtig, weil die Bakterien bei bestehender Schwangerschaft einen vorzeitigen Fruchtblasensprung oder eine Frühgeburt auslösen können.

Auch wenn dieser Extremfall nicht eintritt, kann sich das Kind unter der Geburt mit Chlamydien anstecken und sich dadurch eine Bindehaut- oder sogar eine Lungenentzündung zuziehen.

Hepatitis B

Etwa in der 32. SSW, möglichst nahe am Geburtstermin, wird mit einem Bluttest untersucht, ob eine Hepatitis-B-Infektion besteht. Denn etwa die Hälfte der Infizierten bemerkt das Virus gar nicht, das sich in der Leber ansiedelt. Die übrigen Betroffenen erkranken an einer akuten oder chronischen Entzündung.

Auch wenn die Mutter sich einer Infektion mit HB-Viren gar nicht bewusst ist kann das Kind sich anstecken – entweder (selten) bereits im Mutterleib oder (häufig) unter der Geburt.

Bei fast allen infizierten Neugeborenen entwickelt sich innerhalb eines Jahres eine chronische Hepatitis-B, die sehr gefährlich ist. Wird bei Schwangeren Hepatitis-B festgestellt, kann entweder das Übertragungsrisiko auf das Ungeborene durch Medikamente und Impfungen verringert, oder aber das Kind kurz nach der Geburt immunisiert werden.

Windpocken (VZV)

Vier Tage vor bis zwei Tage nach der Entbindung ist die schlechteste Zeit für Mutter und Kind an Windpocken zu erkranken.

Dann können Sie Ihr Kind mit Ihren Antikörpern nicht mehr schützen. Nach einer schon durchgemachten Infektion besitzen Sie jedoch Immunität.

Wenn Sie nicht mehr wissen, ob Sie immun sind, verschafft eine Blutuntersuchung Klarheit.

Zytomegalie (CMV)

Dieses Virus verursacht bei gesunden Erwachsenen nur selten Krankheitssymptome.

Kommt es aber bei einer Schwangeren zu einer Erstinfektion, besteht ein etwa zehn prozentiges Risiko, dass das Neugeborene schwere Erkrankungen aufweist.

Auch hier schafft ein Labortest Sicherheit: Haben Sie einen ausreichenden Abwehrschutz, also genügend Antikörper, können Sie ganz beruhigt sein: Diese schützen auch Ihr Kind.

Die Zytomegalie (CMV) ist die häufigste angeborene Infektionskrankheit

Ein Kind, dass sich während der Schwangerschaft mit CMV infiziert, kann schwere Schädigungen davon tragen – oder es ist völlig gesund! Alles kann, nichts muss. Informationen über ein unberechenbares Virus finden Sie auf der Seite: starkgegencmv.de des Bundesverbandes „Das frühgeborene Kind“ e.V.

Toxoplasmose

Die Hauskatze ist der Hauptwirt eines winzigen Parasiten namens Toxoplasmose gondii.

Toxoplasmosen rufen bei der Erstinfektion nur leichte grippeähnliche Symptome wie Unwohlsein und erhöhte Temperatur hervor.

Beim Ungeborenen im Mutterleib können sie aber schwere Schäden an Leber, Milz, Gehirn und Netzhaut verursachen.

Ringelröteln (Parvovirus B 19)

Ringelröteln sind eine typische Kinderkrankheit, die in der Regel eher harmlos verlaufen und gerne im Kindergarten "rumgereicht" werden. Dennoch sind ca. 30% der Erwachsenen ansteckungsfähig, da sie die Krankheit nie hatten und somit keine Immunisierung erlangt haben.

Eine Impfung gegen Ringelröteln ist nicht erhältlich; eine eventuell vorhandene Röteln-Impfung bietet keinen Schutz.

Der Erreger, der die Ringelröteln hervorruft, heißt Parvovirus B19 und wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die meisten Infektionen machen aber kaum oder gar keine Beschwerden und bleiben daher unbemerkt, sogar der charakteristische Hautausschlag wir nur von einem Teil der Patienten gezeigt.

Gefährlicher sind die Ringelröteln hingegen in der Schwangerschaft für das ungeborene Kind. Bei einer Infektion in der Schwangerschaft kann sich das Ungeborene anstecken indem das Parvovirus B19 über die Plazenta übertragen wird. Da das Virus die Vorläuferzellen der roten Blutkörperchen in Leber und Knochenmark befällt kann es beim Kind zu einer Blutarmut (Anämie) kommen. Im schlimmsten Fall kann es dann zu einer Fehl- oder Totgeburt kommen.

Daher gilt es bei einer Schwangerschaft unbedingt, mithilfe eines Antikörper-Suchtests eine Ringelröteln Immunisierung der Mutter zu überprüfen.

LSR und HIV-Test

LSR-Test

„LSR“ ist das Kürzel für „Lues-Such-Reaktion“. Lues ist besser bekannt unter dem Namen Syphilis (lateinisch: Lues venera) und stellt ebenfalls eine Gefahr für das Ungeborene dar. Der Erreger kann über den Mutterkuchen auf das Kind übertragen werden und zu einer Fehl- oder Totgeburt oder Schädigung des Kindes führen.

Ist die LSR positiv, wird zunächst überprüft, ob es sich um eine „durchgemachte“ (also ausgeheilte) oder um eine nicht erkannte akute Infektion handelt. Ist Letzteres der Fall, wird die schwangere mit Penicillin behandelt, um das Kind zu schützen.

Das Testergebnis (egal ob positiv oder negativ) wird aus Datenschutzgründen nicht im Mutterpass festgehalten, nur die Untersuchung selbst.

HIV-Test

Ähnlich verhält es sich mit einem HIV-(Aids-)Test, dem die Schwangere ausdrücklich zustimmen muss.

Im Mutterpass wird lediglich vermerkt, dass ein entsprechendes Beratungsgespräch stattgefunden hat – nicht aber, ob der Test durchgeführt wurde oder das Ergebnis.

Wenn eine HIV-Infektion bekannt ist, kann das Risiko einer Übertragung des Virus von der Mutter auf ihr ungeborenes Kind mit antiviralen Medikamenten stark verringert werden.